Aktuell gilt folgende Fristenregelung für die Fortbildung/ Lizenzverlängerung:
- Waffensachkunde - unbegrenzt gültig
- Schießsportleiter - unbegrenzt gültig
- Jugend-Basis-Lizenz - unbegrenzt gültig
- Trainer C - Breitensport - 4 Jahre
- Nationaler Kampfrichter - 4 Jahre