Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Der Aufzunehmende muss sich im vollen Genuss der bürgerlichen Ehrenrechte befinden und auch sonst unbescholten sein. Ein schriftlicher Aufnahmeantrag ist an den Vorstand des Vereins zu richten. Minderjährige Mitglieder bedürfen der schriftlichen Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Dem Aufnahmeantrag ist ein polizeiliches Führungszeugnis, sowie eine Selbstauskunft des Landeskriminalamtes Sachsen als Original beizufügen. Diese Dokumente dürfen nicht älter als vier Wochen sein. Bei Jugendlichen kann bis zum 18. Geburtstag eine Ausnahmeregelung von den Vereinsorganen beschlossen werden.
Der Interessent hat die Wahl aus 3 Mitgliederformen:
Aktive Mitglieder sind all diejenigen, die sich aktiv an der Vereinsarbeit beteiligen oder sich aktiv in der Vereinsführung (Vorstand) betätigen. Als passives Mitglied können Förderer des Vereins aufgenommen werden. Sie unterstützen die Vereinstätigkeit hauptsächlich durch die Zahlung ihres Mitgliedsbeitrags, haben aber kein Recht auf einen Waffenerwerb. Personen die bereits Mitglied in einem Schützenverein sind, können als Zweitmitglied eine zusätzliche Mitgliedschaft in der "1. Bürgerlichen Schützengilde" anstreben, wenn dies dem Wohl des Vereins dient. Dies kann zum Beispiel zur Verstärkung der Wettkampfmannschaften oder zur besseren Kontaktpflege zu befreundeten Vereinen und Gesellschaften sein.
Nähere Informationen (Satzung, Beitragsordnung, Aufnahmeantrag, ...) unter:
info(at)schuetzengilde-oelsnitz.de
oder beim Vorstand
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oder beim Vorstand