Waffensachkundeausbildung

Die Sachkundeausbildung sichert die vom Waffenrecht geforderte Qualifikation für Erwerb, Besitz und Transport von Waffe und Munition. Sie ist ebenfalls erforderlich für verantwortliche Aufsichtspersonen auf Schießstätten für Feuerwaffen. An der Ausbildung können alle Mitglieder des Deutschen Schützenbundes ab 16 Jahre teilnehmen.

Ziel der Ausbildung
Die Sachkunde versetzt den künftigen Waffenbesitzer oder die verantwortliche Aufsichtsperson bei Feuerwaffen in die Lage, mit einer Schusswaffe sach- und fachgerecht umzugehen sowie die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen für diesen Umgang zu beherrschen. Das Bestehen der schriftlichen Prüfung ist Grundlage für die Ausstellung des Nachweises nach § 7 WaffG.

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